Archiv-Thema im Forum Schule + Erziehung
Gastschulantrag
Hi, bin völlig neu hier und habe ein Anliegen:
ich möchte meine Tochter in einer anderen Schule anmelden bzw. einen Gastschulantrag stellen (Hauptschule). Nun muss man ja einen triftigen Grund haben. Ich möchte berufl. wieder einsteigen und da mein Mann oftmals berufl. bedingt im Ausland ist, soll meine Tochter bei meiner Mutter nachmittags betreut werden.
Bekomme ich den Gastschulantrag nur durch, wenn ich bereits eine Firmenadresse = Beschäftigungsverhältnis vorweisen kann? Überprüfen die Ämter, ob ich in dieser Firma auch arbeite? Hat jemand Ahnung, wie das rechtlich gesehen aussieht? Muss ich die Firmenadresse rausrücken?
Fakt ist, dass ich im laufenden neuen Schuljahr berufl. wieder einsteigen möchte, aber ich habe noch keine Stelle. Einen Wechsel unter dem lfd. Schuljahr möchte ich meiner Tochter nicht zumunten, welche im letzten Schuljahr sowieso schon unterdurchschnittlich war. Ich möchte zumindest zu Schuljahrsbeginn schon einmal 'geregelte Verhältnisse' für meine berufl. Zukunft schaffen....
Eingetragen von Ele am 02.09.2008 um 14:51 Uhr
Hallo Ele!
Ich bin ein wenig erstaunt das Du einen Gastschulantrag für eine weiterführende Schule stellen willst/musst.
Ich kenne das nur aus Grundschulen weil man da einer Bezirksschule zugewiesen wird und keine Wahlmöglichkeit hat. Bist Du denn sicher das Du einen Antrag stellen musst? Nach der Grundschule kann man sein Kind doch an der Schule anmelden an der man möchte! Ich kann jetzt aber auch nur für Rheinland-Pfalz sprechen, keine Ahnung wie das in Bayern ist.
Du könntest ja mal beim Schulamt nachfragen, die müssten Dir eigentlich genau sagen können welche Begründung akzeptiert wird!
Lieben Gruß, Biene!
Eingetragen von Biene am 02.09.2008 um 15:33 Uhr
In Niedersachsen muss man auch einen Wohnsitz im jeweiligen Kreis vorweisen.
Ich weiß nicht, ob Du die Arbeit vorher nachweisen musst, aber Betreuung durch die Mutter, die im jeweiligen Bezirk wohnt, reicht hier bei uns aus.
LG renate
Eingetragen von hanja am 02.09.2008 um 16:40 Uhr
Hallo,
hier in Bayern ist man an Hauptschulen gebunden.
Weiterführende Schulen kann man 'relativ' frei wählen.
Kann nicht hundertprozentig sicher sagen, aber da deine Mutter die Betreuung übernimmt, müsste dies ausreichend für den Gastschulantrag sein.
Könnte Schwierigkeiten geben, wenn es sich um eine Schule handelt, die um jeden Schüler kämpft, wie es oft auf dem Land hier der Fall ist.
Drücke dir die Daumen, dass ihr es geregelt bekommt.
Eingetragen von junastern am 03.09.2008 um 13:24 Uhr